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   BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62   

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BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62 (https://dejure.org/1965,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1965 - II C 185.62 (https://dejure.org/1965,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1965 - II C 185.62 (https://dejure.org/1965,1695)
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  • BVerwG, 30.04.1962 - II C 56.60

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für einen Stiftzahn bei nicht entschuldbarer

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
    Dies auch dann nicht, wenn die Übergangsbestimmungen vom 7. Februar 1950 zugunsten des Klägers für revisibel gehalten werden, also für Verwaltungsvorschriften, die in ihrer Bedeutung "über die einer bloßen Anweisung für den inneren Dienstbetrieb hinausgehen, weil sie eine im Gesetz nur im allgemeinen, nicht jedoch auch schon nach Inhalt und Umfang festgelegte Rechtspflicht - wie die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn - durch bestimmte und für alle gleichliegenden Fälle allgemein geltende Regeln konkretisieren und dadurch das Ermessen der Verwaltung mit der auch nach außen wirkenden Folge binden, daß ein gegen eine solche Regel verstoßender Verwaltungsakt rechtsfehlerhaft ist" (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG II C 56.60 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG VI C 22.60 -).
  • BVerwG, 24.10.1962 - VI C 22.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
    Dies auch dann nicht, wenn die Übergangsbestimmungen vom 7. Februar 1950 zugunsten des Klägers für revisibel gehalten werden, also für Verwaltungsvorschriften, die in ihrer Bedeutung "über die einer bloßen Anweisung für den inneren Dienstbetrieb hinausgehen, weil sie eine im Gesetz nur im allgemeinen, nicht jedoch auch schon nach Inhalt und Umfang festgelegte Rechtspflicht - wie die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn - durch bestimmte und für alle gleichliegenden Fälle allgemein geltende Regeln konkretisieren und dadurch das Ermessen der Verwaltung mit der auch nach außen wirkenden Folge binden, daß ein gegen eine solche Regel verstoßender Verwaltungsakt rechtsfehlerhaft ist" (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG II C 56.60 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG VI C 22.60 -).
  • BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60

    Bindung der Verwaltungsgerichte an arbeitsgerichtliche Entscheidungen -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
    Ob dieser Rechtsansicht des Berufungsgerichts zu folgen ist, bedarf im vorliegenden Falle nicht der Entscheidung; denn die Begründung eines Beamtenverhältnisses unmittelbar durch die britische Besatzungsmacht, also ohne Einschaltung deutscher Dienststellen, scheidet ohne weiteres aus, wenn die Besatzungsmacht nicht ersichtlich den Willen hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - undvom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -).
  • BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59
    Auszug aus BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
    Ob dieser Rechtsansicht des Berufungsgerichts zu folgen ist, bedarf im vorliegenden Falle nicht der Entscheidung; denn die Begründung eines Beamtenverhältnisses unmittelbar durch die britische Besatzungsmacht, also ohne Einschaltung deutscher Dienststellen, scheidet ohne weiteres aus, wenn die Besatzungsmacht nicht ersichtlich den Willen hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - undvom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -).
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